AGB

§ 1 Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Leistungen aus Liefervertrag ist der Firmensitz des Verkäufers.

§ 2 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird soweit dies rechtlich zulässig ist, Bielefeld vereinbart.

§ 3 Vertragsinhalt

1. Aufträge gelten erst nach erfolgter Bestätigung durch den Verkäufer zu dem in der Bestätigung genannten Inhalt als angenommen. Nebenabreden sind unwirksam.
2. Alle Aufträge verstehen sich vorbehaltlich für den Vertrag etwa erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen. insbesondere von Ausfuhr- und Einfuhrgenehmigungen.
3. Gewichts-, Maß-, Farb- und Qualitätsangaben sind nur annähernd maßgeblich. Muster sind als ungefähre Ausfallmuster zu betrachten.

§ 4 Lieferung

1. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Werk. Versandkosten sowie die Versandgefahr trägt der Käufer.
2. Verpackung wird nur berechnet, soweit der Käufer eine über die geschäftsübliche Verpackung hinausgehende Specialverpackung wünscht.
3. Die Abnahme der Ware durch den Käufer ist Hauptflicht des Vertrages. Wenn die Abnahme der Ware durch den nicht wie vereinbart erfolgt hat der Verkäufer, nachdem er dem Käufer eine angemessene Nachfrist zur Abnahme der Ware gesetzt hat, das Recht vom Vertrag zurück zutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen; die während der Nachlieferungsfrist entstehenden Lagerkosten trägt der Käufer.

§ 5 Unterbrechung der Lieferung

1. Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen sowie solchen unverschuldeten Betriebsstörungen die länger als eine Woche andauern oder voraussichtlich andauern werden, wird die Lieferfrist bzw. Abnahmefrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung, längstens um 3 Wochen verlängert. Betriebsstörungen die voraussichtlich länger als 2 Wochen dauern, sind dem Käufer anzuzeigen.
2. Ist die Lieferung bzw. die Annahme aus den in Ziff. 1 genannten Gründen nicht rechtzeitig erfolgt, so hat die andere Vertragspartei eine angemessene Frist zur Lieferung bzw. zur Abnahme zu setzen. Für die Lieferung durch Verkäufer gilt zusätzlich der nachfolgende §6. Nach dem Ablauf dieser Frist is die Partei berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten.
3. Schadenersatzanspruche wegen verspäteter Lieferung oder Abnahme aus den in 5 Ziff. 1 genannten Gründen sind ausgeschlossen.

§ 6 Nachlieferungsfrist

1. Innerhalb der von dem Verkäufer auf Kollektionskarten, Preisetiketten, Terminlisten oder auf andere Weise dem Käufer erkennbar gemachten Lieferzeitraume. richtet sich der genaue Lieferzeitpunkt nach den betrieblichen Gegebenheiten des Verkäufers. Nach Ablauf einer Lieferfrist wird ohne Erklärung eine Nachlieferungstrist von längstens 12 Tagen in Lauf gesetzt. Nach Ablauf der Nachlieferungsfrist kann der Käufer unter den Voraussetzungen des §323 BGB vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzanspruche gegenüber dem Verkäufer sind in diese Fälle ausgeschlossen, es sei denn, die Pflichtleistung beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen. Im Übrigen sind auch in diesem Fall Schadenersatzansprüche begrenzt auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden Schadenersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit bleiben unberührt.
2. Fixgeschäfte werden nicht getätigt. Ausnahmen hiervon bedürfen schriftliche Bestätigung durch den Verkäufer.
3. Vor Ablauf aller Nachlieferungsfristen sind Anspruche des Käufers wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen.

§ 7 Mängelrüge

1. Beanstandungen sind unverzüglich vorzunehmen und werden nur berücksichtigt, wenn sieunverzüglich nach dem Empfang der Ware den Käufer dem Verkäufer gegenüber schriftlich angezeigt werden. § 377 FGB bleibt unberührt. Geringe Abweichungen bei Qualität, Farbe, Breite. Gewicht, Ausrüstung oder Dassin sind kein Grund eine Beanstandung. Für Muster und Probelieferungen sind Gewährleistungsanspruche und das Recht zur Rückgabe ausgeschlossen. Dem Verkäufer ist Gelegenheit zu geben, gerügte Mängel an Ort und Stelle durch einen Sachverständiger  überprüfen zu lassen.
2. Beanstandete Ware darf nur mit Genehmigung des Verkäufers zurückgesendet werden. Wenn jedoch auf eine unter Androhung der Rücksendung vorgebrachte schriftliche Reklamation innerhalb einer Woche keine Antwort erfolgt ist der Käufer zur Rücksendung der Ware berechtigt; die Mängelrüge des Käufers ist damit jedoch noch nicht anerkannt
3. Bei berechtigten Beanstandungen Ist der Verkäufer nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Neulieferung in angemessener Frist verpflichtet. Kommt der Verkäufer seiner Verpflichtung innerhalb einer vorn Käufer gesetzten angemessen Frist nicht nach, kann der Käufer angemessene Minderung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Verkäufer sind ausgeschlossen, es sei denn. sie beruhen auf vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhalten des Verkäufers oder eines seiner Erfüllungshilfen. Im Übrigen sin Schadensersatzansprüche gegenüber dem Verkäufer begrenzt auf die vertragstvpischen  vorhersehbaren Schäden. Schadenersatzansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit bleiben unberührt.
4. Bei versteckten Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschritten. Der Ersatz von Mangelfolgeschäden ist, soweit gesetzlich zusätzlich, ausgeschlossen. Soweit der Ware eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt, werden Mangelfolgeschäden nur erstattet, wenn diese mit der vereinbarten Beschaffenheit abgegolten sein sollen, In diesem Fall ist die Haftung auf das Erfüllungsinteresse Beschränkt.
5. Mängelgewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach ausdrücklicher schriftlicher Ablehnung des Anspruchs durch den Verkäufer gerichtlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist sind sie verfallen.
6. G. Zusammenhang mit Mängelrügen ist die Geltendmachung von Bearbeitungsgebühren und sonstigen Kosten durch den Käufer ausgeschlossen.

§ 8 Musterberechnung

Die Berechnung von Mustern erfolgt zum Preis der bemusterten Ware.

§ 9 Bonitätsprüfung

Der Verkäufer behalt sich vor nach Hereinnahmen des Auftrages die Bonität des Käufers zu prüfen. Stellt sich bei dieser Prüfung eine mangelnde oder nicht ausreichende Bonität heraus, ist der Verkäufer auch nach Auftragsannahme / Auftragsbestätigung berechtigt, eine vertraglich geschuldete Leistung zurückzubehalten. Der Käufer ist in diesem Falle vorleistungspflichtig. Das Zurückbehaltungsrecht Verkäufers erlischt, soweit der Käufer die Gegenleistung vollständig an den Verkäufer erbracht hat. Die Rechte des Verkäufers aus §323 BGB bleiben unberührt.

§ 10 Rechnungserteilung

Die Rechnungen werden am Tag des Versandes, bei unverschuldeter Versandbehinderung am Tage der Versandbereitschaft ausgestellt.

§ 11 Zahlung

1. Die Rechnungen sind zahlbar:
a. innerhalb von 14 Tagen vorn Tage der Ausstellung der Rechnung an mit 2% Skonto.
b. vom 31. bis 60. Tage vom Tage der Ausstellung der Rechnung ohne Skonto.

Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

2. Zur Zahlung  werden  nur die Banküberweisung und Barzahlungen akzeptiert.
3. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Zahlungsbetrages auf dem Konto des Verkäufers an. Bei Banküberweisungen gilt der Tag der Gutschrift auf dem Konto des Verkäufers Zahlungstag.

§ 12 Zahlungsverzug

1. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen i.H.v. 9% über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB berechnet. Darüber ist Käufer verpflichtet, dem Verkäufer einen eventuellen weiteren Verzugsschaden zu ersetzen.
2. Vor vollständiger Zahlung fälligen Rechnungsbetrag einschließlich angefallener Verzugszinsen und des eventuell darüberhinausgehenden Verzugsschadens, ist der Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet.
3. Ist der Käufer mit einer fälligen Zahlung en Verzug tritt In seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein. so kann der Verkäufer für noch ausstehende Lieferungen aus irgendeinem laufenden Vertrag unter Fortfall des Zahlungszieles Vorauszahlung verlangen.

Ebenfalls ist der Verkäufer berechtigt. Zahlungsvereinbarungen und Zahlungsziele für weitere gelieferte Ware zu widerrufen, dafür gegebene Wechsel von der Bank zurückzufordern und Barzahlung zu Verlangen. Das Recht auf Vorkasse wird nicht durch die Zahlung der Beträge mit denen sich Käufer in Zahlungsrückstand befand, hinfällig.

4. Bei mehreren fälligen Forderungen bestimmt der Verkäufer welche Forderung im Zahlungsfall getilgt werden soll. Ohne eine solche Bestimmung gilt de älteste Forderung als zuerst getilgt. Eine entgegenstehende Bestimmung des Käufers ist unwirksam.
5. Lieferterminüberschreitungen und Minderlieferungen, die auf Zahlungsverzug zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Käufers.

§ 13 Zahlungsweise

Die Zahlung hat in barem Geld oder  Banküberweisung zu erfolgen.

§ 14 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Die Aufrechnung ist nur unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig Die Zurückbehaltung fälliger Rechnungsbeträge ist unzulässig. Abzuge (z.B. für Porto) unter allen umstanden unzulässig.

§ 15 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt zur vollständigen Bezahlung sämtlicher auch bedingter, befristeter oder noch nicht fälliger Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer das Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn der Verkäufer Anspruch auf Freistellung von der Wechselhaftung als Aussteller hat.

Der Käufer kann die Ware im Rahmen eines geordneten Geschäftsbetriebes veräußern. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware zugunsten Dritten oder jede andere Beeinträchtigung der Rechte des Verkäufers durch Dritte ist ausgeschlossen. Bei Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehender, Ware Dritte, muss der Käufer der Verkäufer unverzüglich schriftlich unterrichten.

Alle Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware sind bereits im Voraus an den Verkäufer abgetreten. Wenn die Vorbehaltsware vom Käfer zusammen mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren verkauft wird, gilt die Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware als abgetreten.

Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen, Der Verkäufer hat das Recht. den Schuldnern de Abtretung anzuzeigen und die aus dem Weiterverkauf erwachsenen Kaufpreisforderungen einzuziehen.

Der Verkäufer wird den Käufer von der Offenbarung der Abtretung informieren. Von diesem Zeitpunkt an entfallt das Rech des Käufers zum Inkasso der Forderungen aus dem Weiterverkauf.

Leistet der Käufer bei Fälligkeit keine Zahlung, kann der Verkäufer unter den Voraussetzungen des § 323 BGB vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen. Das Recht des Verkäufers, Schadensersatz zu verlangen bleibt unberührt. Soweit der Verkäufer Schadensersatz verlangt, ist der Verkäufer gegenüber dem Käufer vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens für den mit der Rücknahme der Ware verbundenen Arbeitsaufwand und die inzwischen eingetretene Wertminderung berechtigt, eine Pauschale i.H.v. 75% des ursprünglichen Kaufpreises in Rechnung zu stellen. Dem Käufer ist es vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass bei dem Verkäufer ein Schaden oder eine Wertminderung der Ware nicht oder in wesentlich geringerem Umfang als pauschaliert in Rechnung gestellt, entstanden ist.

Nach Erfüllung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällt das Eigentum an der Vorbehaltsware ohne weiteres dem Käufer zu. Übersteigt der Wert, der für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten seine Ansprüche insgesamt um mehr als 20% wird der Verkäufer auf Verlangen des Käufers unverzüglich nach seiner Wahl Sicherheiten freigeben.

§ 16 Rückgabe der Ware

Nimmt der Verkäufer vom Käufer Ware zurück. ohne dazu verpflichtet zu sein. insbesondere bei Insolvenz des Käufers. so bleibt die fakturierte Forderung des Verkäufers gegenüber dem Käufer dadurch unberührt. Der Verkäufer ist verpflichtet, den bestmöglichen anderweitigen Verkauf der zurück genommenen Ware zu versuchen. Ist dieser Versuch erfolgreich. so hat der Käufer nur Anspruch auf Gutschrift In Höhe des tatsachlich von dem Verkäufer erzielten Verkaufserlöses.

Insoweit erfolgt eine Aufrechnung gegenüber der fakturierten Forderung des Verkäufers. Die dadurch verbleibende Rechnungsrestforderung des Verkäufers gegenüber dem Käufer bleibt in voller Höhe bestehen. Der Käufer verzichtet auf Einwendungen gegen Höhe des von dem Verkäufer beim anderweitigen Verkauf erzielten Verkaufserlöses.

§ 17 Schlussbestimmungen

Die mit dem Verkäufer abgeschlossenen Vertrage unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Für den Fall, dass einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein sollten, berührt dies die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen insgesamt oder ihrer übrigen Teile nicht. De gegebenenfalls unwirksamen Bestimmungen sind sodann durch solche wirksamen Bestimmungen zu ersetzen, die den gegebenenfalls unwirksamen Bestimmungen in ihrem wirtschaftlichen Sinn entsprechen.

Diese Bedingungen schließen die Geltung zuwiderlaufender Bedingungen aus, die von Käufern auf Vertragsvordrucken oder auf irgendeine andere Weise gestellt werden sind.

Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten nur im Rechtsverkehr mit Käufern, die Unternehmer sind i.S.d. §14 BGB.